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Axel Schäfer engagiert sich für Kommunen: Über 20 Millionen Euro Bundesmittel

Die nordrhein-westfälischen Kommunen haben im Jahr 2013 fast eine Milliarde Euro für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung vom Bund erhalten. Dies belegen jüngste Zahlen des Düsseldorfer Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales. Sie zeigen: Die Entlastung der Kommunen schreitet voran.

Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung wurde 2003 von der rot-grünen Bundesregierung eingeführt, um die Entstehung und Verbreitung von Altersarmut zu verhindern. Ursprünglich wurden die Kosten für die Leistung hauptsächlich von den Städten und Gemeinden getragen. Angesichts einer steigenden Gesamtbelastung wurde jedoch auf Drängen der SPD im Jahr 2011 beschlossen, die Kommunen schrittweise von den Ausgaben für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung zu entlasten. Während der Bund im Jahr 2013 bereits 75 Prozent der Kosten trug, übernimmt er die gesamten Geldleistungen ab 2014 dauerhaft. Dies hilft insbesondere strukturschwachen Städten und Regionen mit hohen Sozialausgaben.

In Bochum beliefen sich die Gesamtkosten für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung im Jahr 2013 auf knapp 27.220.598,97 Euro. Der heimische Bundestagsabgeordnete Axel Schäfer (SPD) freut sich, dass 20.415.449,24 Euro davon aus Bundesmitteln stammen: „Eine Entlastung der Kommunen ist dringend geboten. Die Übernahme der Kosten für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung durch den Bund ist ein erster wichtiger Schritt hin zu einer verbesserten Finanzausstattung der Kommunen.“

Der Bochumer Parlamentarier fordert jedoch weitere Anstrengungen, um die kommunale Handlungsfähigkeit langfristig zu bewahren. Neben den unmittelbaren und bereits beschlossenen Maßnahmen wie der Übernahme der Kosten für Grundsicherung im Alter oder der Aufstockung der Mittel für die Städtebauförderung auf 700 Millionen Euro setzt er sich für eine zügige Verabschiedung eines Bundesteilhabegesetzes ein. Axel Schäfer MdB: „Durch das Bundesteilhabegesetz werden die Kommunen jährlich um weitere fünf Milliarden Euro entlastet. Gegenwärtig wird die mit dem Gesetz verbundene Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung in Nordrhein-Westfalen ausschließlich kommunal finanziert. Ich werde mich dafür engagieren, dass das Gesetz 2016 beschlossen wird, damit die vollständige Entlastung ab 2017 greift und somit zur nachhaltigen Stabilisierung der kommunalen Finanzsituation beiträgt.“