Der Deutsche Bundestag

Der Deutsche Bundestag wird in der Regel alle vier Jahre von den Bürgerinnen und Bürgern neu gewählt und ist der Ort, an dem unterschiedliche Auffassungen über die richtige Politik für Deutschland diskutiert werden.

Die Gesetzgebung ist in Deutschland Aufgabe der Parlamente. Der Bundestag ist das wichtigste Organ der Legislative auf Bundesebene. Die Abgeordneten und Fraktionen des Bundestages können – genau wie der Bundesrat und die Bundesregierung – neue oder überarbeitete Gesetze als Entwürfe in den Bundestag einbringen. Da die Länder im föderalen Staatssystem einen wesentlichen Anteil an der Staatsgewalt haben, ist auch der Bundesrat oft am Gesetzgebungsverfahren beteiligt. Er bekommt alle Gesetze zur Abstimmung vorgelegt und kann – abhängig von der Art des Gesetzes – einen Entwurf auch scheitern lassen.

Als direkt gewählter Vertretung des Volkes kommt dem Bundestag neben seiner Funktion als Gesetzgeber eine weitere sehr wichtige Aufgabe zu: die Kontrolle der Bundesregierung. Um diese Kontrollfunktion wahrnehmen zu können, müssen sich die Abgeordneten über die Arbeit und Vorhaben der Regierung informieren können. Dazu steht ihnen eine Reihe von Rechten und Instrumenten zur Verfügung – wie zum Beispiel Kleine und Große Anfragen oder die Aktuelle Stunde. Der Bundestag bildet aber auch Gremien, zu deren Aufgabe die Kontrolle der Regierung gehört. Das sind zum einen die ständigen Ausschüsse, deren primäre Aufgabe die Mitwirkung bei der Gesetzgebung ist. Dazu gehören aber auch spezielle Gremien, wie beispielsweise die Untersuchungsausschüsse, die fast ausschließlich zur Kontrolle der Regierung eingesetzt werden.

Das Plenum ist die Vollversammlung des Deutschen Bundestages mit zurzeit 622 Abgeordneten. Im Plenum werden Gesetze verabschiedet und Anträge beschlossen. Die Bundesregierung gibt ihre Regierungserklärungen vor dem Bundestagsplenum ab. Die Fraktionen können verlangen, dass die Tagesordnung um Aktuelle Stunden ergänzt wird, in denen sich die Abgeordneten mit aktuellen Ereignissen oder Problemen auseinandersetzen. Sie können auch verlangen, dass über bestimmte Tagesordnungspunkte namentlich abgestimmt wird.

Zu den Prinzipien unserer Demokratie gehört die Gewaltenteilung. Sie ist im Grundgesetz verankert. Die legislative (gesetzgebende), die exekutive (vollziehende) und die judikative (Recht sprechende) Gewalt kontrollieren sich gegenseitig und begrenzen so die staatliche Macht. Der Deutsche Bundestag ist nach diesem Prinzip die gesetzgebende Gewalt (Legislative) in Deutschland. Demgegenüber stehen die Bundesregierung als Exekutive und die Bundes- und Landesgerichte als Judikative.

Artikel 110 unseres Grundgesetzes spricht dem Deutschen Bundestag das Budgetrecht zu. Das Parlament legt per Gesetzesbeschluss den Haushaltsplan fest, in dem sämtliche Ausgaben des Bundes offengelegt werden müssen. Nur mit der Mehrheit des Parlaments ist die Regierung somit handlungsfähig.

Eine der wichtigsten Aufgaben des Bundestages ist auch die Wahl des Bundeskanzlers oder der Bundeskanzlerin. Der Vorschlag für eine Kandidatin oder einen Kandidaten kommt vom Bundespräsidenten, so sieht es das Grundgesetz vor. Die Wahl erfolgt dann ausschließlich durch die Abgeordneten, und zwar ohne vorherige Aussprache und mit verdeckten Stimmzetteln – also geheim. Auch die Abwahl des Bundeskanzlers ist nur durch das Parlament – mit dem so genannten konstruktiven Misstrauensvotum – möglich.