Kommentare deaktiviert für Weitere finanzielle Entlastungen der Kommunen durch den Bund – Beharrlichkeit der SPD zahlt sich aus

Weitere finanzielle Entlastungen der Kommunen durch den Bund – Beharrlichkeit der SPD zahlt sich aus

Axel Schäfer kleinDie Koalitionsparteien haben sich auf die Verteilung ihres Zehn-Milliarden-Investitionsprogramms und weitere finanzielle Entlastungen der Kommunen geeinigt. Dazu erklärt Axel Schäfer MdB, Vorsitzender der NRW-Landesgruppe in der SPD-Bundestagsfraktion:

„Die SPD hat sich erneut als verlässlicher Partner der Städte und Gemeinden erwiesen. Während die Union die im Koalitionsvertrag vereinbarte finanzielle Entlastung der Kommunen am liebsten weit in die Zukunft verschoben hätte, hält die SPD-Bundestagsfraktion mit der NRW-Landesgruppe an ihrer zentralen Forderung nach einer wirksamen Entlastung noch in dieser Legislaturperiode fest. Im Jahr 2017 werden die Kommunen um zusätzliche 2,5 Milliarden Euro von den Sozialausgaben entlastet, im Jahr 2018 werden die vollen 5 Milliarden Euro erreicht, die im Koalitionsvertrag vereinbart waren.

Darüber hinaus begrüße ich den vom Bund aufgelegten kommunalen Investitionsfonds von 3,5 Milliarden Euro sowie die geplanten Verkehrs- und Breitbandinvestitionen von über 4,35 Milliarden Euro für die Jahre 2015-2018. Damit werden dringend erforderliche Zukunftsinvestitionen getätigt, die insbesondere auch Nordrhein-Westfalen zugutekommen werden. Es ist besonders positiv, dass die Mittel des Investitionsfonds speziell an finanzschwachen Kommunen gehen und der kommunale Eigenanteil auf 10 Prozent begrenzt wird.

Der Erhalt der Handlungsfähigkeit der Kommunen wird weiter unser Leitmotiv sein. Daher beobachten wir mit Sorge, dass angesichts der anhaltend hohen Flüchtlingszahlen viele Städte und Gemeinden gerade in NRW vor große finanzielle Herausforderungen gestellt werden. Die von der Bundesregierung gewährten Soforthilfen von 500 Millionen Euro in den Jahren 2015 und 2016 sind ein erster, wichtiger Schritt. Die NRW-Landesgruppe wird sich darüber hinaus für die vollständige Übernahme der Kosten für die Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen einsetzen.“