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Äußerungen von Ungarns Premier zur Todesstrafe sind unerträglich

Bildquelle: Markus Hammes
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Mit dem EU-Beitritt 2004 hat Ungarn die EU-Grundrechte-Charta anerkannt, die die Todesstrafe grundsätzlich verbiete, sagt SPD-Fraktionsvize Axel Schäfer. Daher hält er auch die Androhung von Sanktionen bis hin zum Stimmrechtsentzug im EU-Ministerrat gegenüber Ungarn für richtig, falls Viktor Orban seine Forderungen umsetzen sollte.

„Die neuesten Äußerungen von Ungarns Premierminister Viktor Orban zur Wiedereinführung der Todesstrafe sind unerträglich. Es ist eine nicht umkehrbare humanitäre und kulturelle Errungenschaft, dass in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union die Todesstrafe für alle Zeiten abgeschafft wurde.

Mit dem EU-Beitritt 2004 hat Ungarn die EU-Grundrechte-Charta vollumfänglich anerkannt, die eine solche Strafe grundsätzlich verbietet. Ein Verstoß gegen die europäischen Verträge wird zu Recht streng geahndet. Daher halte ich auch die Androhung von Sanktionen bis hin zum Stimmrechtsentzug im Ministerrat gegenüber Ungarn für richtig, falls Orban beginnen sollte, seine Forderungen umzusetzen“, erklärt SPD-Fraktionsvize Axel Schäfer.