Erklärung nach §31 GO BT des Abgeordneten Axel Schäfer zum Entwurf eines Gesetzes der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Änderung des Bundesberggesetzes zur Untersagung der Fracking-Technik (Drucksachen 18/7551, 18/8125) sowie zu dem Antrag der Fraktion DIE LINKE „Verbot von Fracking in Deutschland“ (Drucksachen 18/4810, 18/8113)
„Trinkwasser und Gesundheit haben für uns absoluten Vorrang.“ Diese Forderung aus dem Wahlprogramm der SPD und der verankerten Festlegung im Koalitionsvertrag ist für mich Maßstab für das Handeln in der Großen Koalition. Daran muss sich jede gesetzliche Regelung messen lassen.
Ich bin der festen Überzeugung, dass auf Bundesebene keine Fakten gegen die Interessen der Bundesländer geschaffen werden dürfen. Dieses ist nach meinem Verständnis auch im Koalitionsvertrag so verankert. Für Nordrhein-Westfalen kommt Fracking jedenfalls nicht infrage.
Nach heutigen Informationen ist Fracking von Schiefer- und Kohleflözgas nicht verantwortbar. Die Risiken für Mensch und Umwelt überwiegen die potentiellen wirtschaftlichen Chancen.
Selbstverständlich ist für mich, dass beim Umgang mit Fracking am Ende immer der Deutsche Bundestag die Entscheidung treffen muss. Eine Expertenkommission kann das demokratisch legitimierte Organ Deutscher Bundestag keinesfalls ersetzen.
Ich setze auf die Einigungsfähigkeit innerhalb der Großen Koalition und erwarte vom Koalitionspartner die Blockade eines Gesetzes, das Fracking im Schiefergestein verhindert, aufzugeben und ein Gesetz zügig mit uns zusammen umzusetzen.
Angesichts der ernsthaften Herausforderungen ist es von Grünen und Linken kein parlamentarisch seriöses Verhalten, eine Abstimmung zu diesem Thema ohne Debatte zu beantragen. So ein allein taktisch motivierter Winkelzug wird der Problematik nicht gerecht. Auch aus diesem Grund lehne ich diese Anträge ab.