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Deutliche Verbesserungen im Bundesteilhabegesetz

Der Bochumer Parlamentarier Axel Schäfer (SPD) freut sich, dass das Bundeskabinett am Dienstag (28. Juni 2016) den Entwurf des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) verabschiedet hat: „Ziel der SPD-Bundestagsfraktion ist es, mehr Teilhabe und mehr Selbstbestimmung für Menschen mit Behinderungen zu schaffen. Erfreulich ist, dass der Kabinettsentwurf von gestern gegenüber dem Referentenentwurf aus dem April noch einmal zahlreiche Verbesserungen enthält.“

Diese betreffen vor allem die Regelungen zum Eigenbeitrag, der bei Leistungen der Eingliederungshilfe gezahlt werden muss. Ab dem Jahr 2020 sind nun sowohl das Einkommen als auch das Vermögen eines Partners oder einer Partnerin vollständig von der Anrechnung befreit. Das ist ein wirklich wichtiger Schritt, damit Menschen mit Behinderungen endlich Ehen und Lebenspartnerschaften eingehen können, ohne dass dies zu erheblichen finanziellen Einschnitten führt.

Für erwerbstätige Personen, die gleichzeitig Leistungen der Eingliederungshilfe und der Hilfe zur Pflege beziehen, werden künftig außerdem grundsätzlich nur die neuen Anrechnungsregelungen der Eingliederungshilfe gelten. Damit können sie ab dem Jahr 2017 bis zu 27.600 Euro und ab 2020 etwa 50.000 Euro anrechnungsfrei ansparen, während es heute nur 2.600 Euro sind.

„Das Bundesteilhabegesetz ist eine der großen sozialpolitischen Reformen in dieser Legislaturperiode und der Einstieg, um Menschen mit Assistenzbedarf aus der Sozialhilfe zu holen. Allerdings sehen wir noch weiteren Ergänzungsbedarf. Im parlamentarischen Verfahren wird sich meine Fraktion für weitere Verbesserungen im Sinne der Betroffenen einsetzen“, so Axel Schäfer.

Das Gesetz soll Menschen mit Behinderungen mehr Gleichberechtigung und Teilhabe ermöglichen.