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Offenlegung meiner Bezüge als Abgeordneter

Eine wichtige Basis für Glaubwürdigkeit ist Offenheit. Gerade heute, wo zurecht die fehlende Transparenz von Milliardengeschäften auf den internationalen Finanzmärkten und den daraus folgenden Krisen beklagt wird, ist diese in der Politik besonders geboten. Wir haben als Abgeordnete immer auch eine Vorbildfunktion.

Abgeordnetenbezüge („Diäten“)
9.794,- €

Urlaubs- oder Weihnachtsgeld
-,- €
Zuschuss zum Krankenkassenbeitrag
279,- €
Nebeneinkünfte
-,- €
Renten/Versorgungsansprüche
2.174,-€
Kürzung der Diäten durch Renten-/Versorgungsansprüche
-1.426,-€

Hiervon bezahle ich …
Steuern und Sozialversicherung
3.601,- €
Beiträge und Spenden (SPD, ver.di, IG BCE, AWO, Vereine etc.)
1.508,- €

Es verbleiben monatlich
5.712,- €

Kostenpauschale
Für den tatsächlich entstandenen und sachlich angemessenen Aufwand, der mit dem Mandat verbunden ist, erhalte ich 4.339,- €. Diese werden wie folgt verwendet: Miete, Telefon, Porto, Fotokopien, Einrichtung, Fahrtkosten vor Ort, Aufenthalt in Berlin (Wohnung, Verpflegung), Veranstaltungen, Materialien, Repräsentation, Einladungen, Infos u.v.a.m.

Mir steht eine Netz-Card der Deutschen Bahn zur Verfügung. In der Regel fahre ich mit dem ICE nach Berlin und zurück. Darüber hinaus kann ich innerhalb Deutschlands für die Wahrnehmung von mandatsbedingten Terminen mit dem Flugzeug reisen (wie zum Bundesverfassungsgericht nach Karlsruhe). Das gilt auch für Tagungen der EU.

Gehälter meiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Die monatlichen Bruttobezüge in Höhe von insgesamt 21.536,- € zuzüglich Urlaubs- und Weihnachtsgeld werden vom Deutschen Bundestag direkt an meine Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen gezahlt. In meinen Büros sind zwei Vollzeit- und drei Teilzeitbeschäftigte sowie zwei Mini-Jobber tätig. Ausbildungsmöglichkeiten nutze ich gemeinsam mit der Verwaltung des Parlaments. Studentische Praktika zahle ich ebenfalls.

Zum Vergleich: Die Höhe der Abgeordnetenbezüge orientiert sich an dem Gehalt eines Bundesrichters bzw. eines Dezernenten bei der Stadt Bochum. Die Angleichungen erfolgen nach der allgemeinen Einkommensentwicklung.