Die Frankfurter Allgemeine schreibt in ihrer Ausgabe vom 22. Februar 2014 unter der Überschrift „Bundestag erhöht Abgeordnetenbezüge – Einschnitte bei Altersversorgung“ u.a.:
(…) Dagegen war das Vorhaben zur Erhöhung der Abgeordnetendiäten zwischen Koalition und Opposition umstritten. Union und SPD verteidigten die Erhöhung. Die seit 1995 gesetzlich bestehende Regel, die Bezüge müssten der Besoldungsgruppe R6 (Richter an Bundesgerichten) entsprechen, müsse endlich auch eingehalten werden. Auch Landräte und Bürgermeister würden in dieser Höhe besoldet, sagte der SPD-Abgeordnete Axel Schäfer Der CDU-Abgeordnete Bernhard Kaster äußerte: „Es geht letztlich darum: Welche Rahmenbedingungen bieten wir Bürgerinnen und Bürgern an, die bereit sind, für vier, für acht, für zwölf oder möglicherweise mehr Jahre ihre eigene Lebens- und Arbeitsbiographie zugunsten der Arbeit im deutschen Parlament zu unterbrechen?“
In zwei Stufen soll das jetzt geschene. Im Gesetz heißt es: „Die Abgeordnetenentschädigung beträgt mit Wirkung vom 1 Juli 2014 8667 Euro und vom 1. Januar 2015 9082 Euro.“ Derzeit liegen die Abgeordnetenbezüge bei 8252 Euro monatlich. Von 2016 an sollen die Bezüge nach dem vom Statistischen Bundesamt ermittelten Nominallohnindex erhöht werden. (…)
In: Frankfurter Allgemeine Zeitung
Erschienen am: 22. Februar 2014