Finanzen

Einkommen, Kostenpauschale und Fahrtkosten – keine Nebentätigkeiten. Seit 1994 lege ich als Abgeordneter freiwillig alle meine Einkünfte offen.

Nach den Bestimmungen unserer Verfassung (Art. 48, Abs. 3 GG) und des Abgeordnetengesetzes haben Parlamentarierinnen und Parlamentarier “Anspruch auf eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung”. Das Bundesverfassungsgericht hatte in seiner Grundsatzentscheidung 1975, die für die Angemessenheit der Entschädigung maßgeblichen Kriterien herausgestellt. Sie muss, sowohl den Lebensunterhalt der oder des Abgeordneten sichern, als auch der „Bedeutung des Amtes unter Berücksichtigung der damit verbundenen Verantwortung und Belastung sowie dem in diesem Amt im Verfassungsgefüge zukommenden Rang gerecht werden“.

Daraufhin wurden im Jahr 1977 das parlamentarische Einkommen und die Kostenpauschale für Abgeordnete vom Bundestag festgelegt. Diese wird jährlich zum 1. Juli angepasst. Grundlage ist die Entwicklung des vom Statistischen Bundesamt ermittelten Nominallohnindex, den die Präsidentin oder der Präsident des Statistischen Bundesamtes jährlich bis zum 31. März an die Präsidentin oder den Präsidenten des Deutschen Bundestages übermittelt. Der angepasste Betrag der Entschädigung wird in einer Bundestagsdrucksache veröffentlicht. Das Anpassungsverfahren bleibt für eine neue Wahlperiode nur wirksam, wenn der Deutsche Bundestag innerhalb von drei Monaten nach der konstituierenden Sitzung einen entsprechenden Beschluss fasst. Wird innerhalb dieser Frist kein solcher Beschluss gefasst, gilt für die Entschädigung der letzte ermittelte Betrag, bis der Deutsche Bundestag das Anpassungsverfahren in einem Gesetz bestätigt oder ändert.

Offenlegung meiner Bezüge als Abgeordneter 2020

Abgeordnetenbezüge („Diäten“)10.083,- €
Urlaubs- und Weihnachtsgeld-,- €
Zuschuss zum Krankenkassenbeitrag279,- €
Nebeneinkünfte (Lehrauftrag Ruhr-Universität Bochum + Technische Fachhochschule Georg Agricola)-,- € (ehrenamtlich)
Renten-/Versorgungsansprüche2.244,- €
Kürzung der Diäten durch Renten-/Versorgungsansprüche1,499,- €
Hiervon bezahle ich …
Steuern und Sozialversicherung3.675,- €
Beiträge und Spenden (SPD, ver.di, IG BCE, AWO, Vereine, etc.)1.514,- €
Es verbleiben monatlich:5.918,- €

Kostenpauschale
Die steuerfreie Kostenpauschale deckt die durch die Ausübung meines Mandats entstehenden Aufwendungen ab. Hierzu zählen Ausgaben für die Einrichtung und Unterhaltung meines Wahlkreisbüros, für Fahrten im Wahlkreis und für die Wahlkreis-Betreuung. Aus der Kostenpauschale bestreite ich zudem auch die Ausgaben für die Zweitwohnung am Sitz des Parlaments.

Die Pauschale wird jährlich zum 1. Januar an die Lebenshaltungskosten angepasst und beträgt derzeit 4.389,- € monatlich. Kosten, die darüber hinausgehen, können nicht steuerlich abgesetzt werden, denn es gibt für mich als Abgeordneten keine „Werbungskosten“. Der Gesetzgeber hat sich für die Kostenpauschale entschieden, da diese dem in der Verfassung verankerten Grundsatz des freien Mandats am ehesten gerecht wird. Zudem ist eine Pauschale, die sich am Durchschnittsaufwand orientiert, im Verhältnis aller Abgeordneten untereinander am gerechtesten und stellt die kostengünstigste Lösung dar: Im Falle von Einzelnachweisen würde sich der Verwaltungsaufwand für den Deutschen Bundestag enorm erhöhen. Ferner können durch die Gewährung einer Pauschale die Kosten im Haushalt von Anfang an – anhand der Zahl der Abgeordneten – genau berechnet werden.

Sachkosten
Zur Ausübung meines Mandats erhalte ich zudem Geld- und Sachleistungen, die dazu bestimmt und geeignet sind, mich bei meiner parlamentarischen Arbeit zu unterstützen. Hierzu gehören die Bereitstellung eines eingerichteten Büros am Sitz des Deutschen Bundestages in Berlin sowie die Bereitstellung und Nutzung des gemeinsamen Informations- und Kommunikationssystems des Bundestages (Telefon, Internet, E-Mail, Software).

Zusätzlich steht mir jährlich ein Betrag von höchstens 12.000 Euro zur Verfügung. Diese Summe wird nicht in bar ausgezahlt. Davon zahle ich vor allem Büromaterial, Geräte wie Laptops mit Zubehör, Diktier- und Faxgeräte, mandatsbezogene Fachbücher, Schreibgeräte, Briefpapier, die IT-Ausstattung meines Wahlkreisbüros, Mobiltelefone sowie Mobilfunk- und Festnetzverträge.

Auch die Telefonkosten, die im Wahlkreis entstehen, können aus diesen Mitteln bestritten werden.

Fahrtkosten
Mir steht eine Netz-Card der Deutschen Bahn zur Verfügung. In der Regel fahre ich mit dem ICE nach Berlin und zurück. Darüber hinaus kann ich innerhalb Deutschlands für die Wahrnehmung von mandatsbedingten Terminen mit dem Flugzeug reisen (wie zum Bundesverfassungsgericht nach Karlsruhe). Das gilt auch für Tagungen der EU.

Gehälter meiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die mich bei der Erledigung meiner parlamentarischen Arbeit unterstützen, stehen mir monatlich 22.001,- Euro zur Verfügung. Diese Summe erhalte ich nicht selbst, sondern die Abrechnung der Gehälter für meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erfolgt durch die Bundestagsverwaltung. Die Auszahlung erfolgt direkt an die Empfänger. Personen, die mit mir verwandt, verheiratet oder verschwägert sind wie auch derzeitige oder frühere Lebenspartner dürfen nicht zulasten des Bundeshaushalts beschäftigt werden.

Verhaltenskodex für Abgeordnete des Deutschen Bundestages
Skandale, Intransparenz und übersteigerter Lobbyismus schaden der Glaubwürdigkeit und Integrität von Politikerinnen und Politikern. Das führt dazu, dass die Bürgerinnen und Bürger das Vertrauen in die von ihnen gewählten Volksvertreterinnen und Volksvertreter verlieren und damit auch in die Institutionen der parlamentarischen Demokratie und in unsere Demokratie als solche.

Vor diesem Hintergrund ist eine Diskussion über Verhaltensregeln von Abgeordneten unerlässlich. Denn Abgeordnete übernehmen eine wichtige Verantwortung, die ihnen von den Bürgerinnen und Bürgern für eine Legislaturperiode übertragen wird.

Daher habe auch ich den „Verhaltenskodex für Abgeordnete des Deutschen Bundestages“ unterschrieben.

Verhaltenskodex für Abgeordnete des Deutschen Bundestages (PDF, 50 KB)