„Nach der Drohung eines Aufstands in Deutschland reagieren wir mit Anstand. Das Versammlungsrecht in unserem Land gilt für deutsche Staatsbürger nach dem Grundgesetz. Der Aufenthalt von Ausländern kann untersagt werden, wenn er damit das friedliche Zusammenleben im Bundesgebiet beeinträchtigt oder gefährdet. So werden wir es halten.“
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